Teilhabe und Normalitätsprinzip

Menschen mit einer psychischen Erkrankung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, ist die zentrale Kernaufgabe unserer Maßnahmen und Angebote.

Für den Personenkreis der psychisch behinderten Menschen sind, in Bezug auf die Umsetzung der Teilhabe am Arbeitsleben, spezifische Elemente zu beachten. In den Leitlinien der „Humanen beruflichen Teilhabe“ werden hierbei wichtige Elemente benannt:

„Humane berufliche Teilhabe orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten, Kompetenzen und Interessen der Beschäftigten, stärkt deren Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, wirkt Beeinträchtigungen hinsichtlich Partizipation und Aktivität entgegen und bietet die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen.“ (Dr. Vanessa Kubek; Dissertation „Humane berufliche Teilhabe im Zeichen der Inklusion“)

Die hier formulierten Eigenschaften und Werte sind in unserem Leitbild und Selbstverständnis fest implementiert.

Ein wichtiges Prinzip ist hierbei das der „Normalität“. Das heißt, neben der Funktion der Tagesstruktur erfüllen unsere Angebote noch weitere Anforderungen und sind dabei mehr als lediglich Beschäftigung. Denn Arbeit kann in diesem Zusammenhang nur als sinnstiftend und selbstwertgebend erlebt werden, wenn sie in „normale“ Zusammenhänge eingebunden ist. Unsere Werkstatt ist somit nah am Markt, verbunden mit den üblichen Anforderungen des Wirtschaftslebens in Form von Terminen, Qualitätsansprüchen etc.

Dabei sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Umsetzung der Aufträge mit unseren Mitarbeitern und Maßnahmeteilnehmern so zu organisieren und die Anforderungen der Arbeit so anzupassen, dass alle diese umsetzen können und somit jeder am Wirtschafts- und Arbeitsleben teilnehmen kann.

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