12.11.2018

Arbeitsplatz Werkstatt: Herzlich willkommen bei proviel!

Arbeiten mit psychischer Erkrankung ist bei uns richtig gut möglich. Als spezialisierte Werkstätten für Menschen mit psychischer Behinderung halten wir ein sehr großes und erprobtes Angebot zur Qualifizierung und Weiterbildung bereit und bieten auf vielfältige Art und Weise eine abwechslungsreiche Teilhabe am Arbeitsleben.

Gut bei uns ankommen, gut mit uns teilhaben und bei Interesse gerne mit unserer Hilfe (wieder) auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln – für dieses Angebot und für diese Aufgabe stehen wir bei der Begleitung psychisch erkrankter Menschen seit 25 Jahren erprobt.

Werkstatt ist dabei unsererseits immer verstanden als Einstieg und niemals als Sackgasse. Wir bieten über den Einstieg in die Werkstatt und über gemeinsames Erproben und Kennenlernen selbstverständlich auch unzählige Möglichkeiten, um über Praktika und Betriebsintegrierte (Außen-)Arbeitsplätze – BiAp – den ersten Arbeitsmarkt ganz neu zu erobern. Alles kann, nichts muss.

Der Anspruch an qualifizierte wertschätzende Arbeit ist unser verbindendes Element. Wir wissen, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung/Behinderung ganz besondere Umfeldbedingungen, erfahrene Arbeitsanleiter und ein vertrauensvolles Setting benötigen. Es ist unser Anspruch, alles dafür zu tun, dies zu erreichen. Die tollen, zufriedenen Rückmeldungen unserer Werkstattmitarbeiter bestätigen dabei, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben.

Auch wenn die aktuelle Stellungnahme (2018/Herbst) der Werkstatträte Deutschland e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. sich nicht speziell auf Werkstätten für Menschen mit einer psychischen Behinderung bezieht und die gesamte Werkstättenlandschaft in Deutschland beschreibt, so können wir für die proviel GmbH und unseren Mutterverein forum e. V. an dieser Stelle bestätigen, dass der in der Stellungnahme formulierte Anspruch auch unsere Arbeit lenkt.

Hier ein Auszug aus der Stellungnahme:

Werkstätten sind Teil der Lösung und nicht des Problems, denn sie machen den Arbeitsmarkt in Deutschland erst inklusiv. Es wäre Augenwischerei zu glauben, dass selbst mit einer „schrittweisen“ Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen alle Menschen mit Behinderungen in Deutschland ihr Recht auf Arbeit aus Art. 27 UN-BRK wahrnehmen könnten. Selbst Menschen, die weniger stark beeinträchtigt sind, als Werkstattbeschäftigte, haben große Probleme, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Und das trotz vieler Bemühungen der Bundesregierung. Das Problem ist nicht die Existenz der Werkstätten, sondern die sich verfestigende Leistungsorientierung unserer Gesellschaft. Ein Arbeitsmarkt ist aber immer nur so inklusiv wie die Teilhabe am Arbeitsleben für die Schwächsten ausgestaltet ist. Solange nicht der allgemeine Arbeitsmarkt den ca. 310.000 Menschen mit Behinderungen in deutschen Werkstätten Perspektiven bietet, machen erst Werkstätten mit ihren verschiedenen passgenauen und personenzentrierten Angeboten den Arbeitsmarkt in Deutschland inklusiv.

Werkstätten sind auf dem besten Wege, mit ihren Leistungen für Menschen mit Behinderungen selbst die oftmals geforderten Alternativen zu schaffen, indem aus ihnen „Ausstiegsstrategien sowie Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt“ entstehen. Werkstätten in Deutschland haben einen beeindruckenden Wandel von einer eher bevormundenden, fürsorglichen Betreuung hin zu einer personenzentrierten und auf den Willen des Individuums ausgerichteten Umgang vollzogen – und das bereits vor jeglichem gesetzlichen Druck durch die UNBRK oder das Bundesteilhabegesetz. Und Werkstätten verändern und entwickeln sich auch heute und gerade jetzt ständig weiter. Die UNBRK und das damit verbundene gesellschaftliche Umdenken haben auch Werkstätten geholfen, ihre Überzeugung vermehrt in die Öffentlichkeit zu tragen, dass Menschen mit Behinderungen mehr können, als ihnen viele Menschen ohne Behinderung zutrauen.

Immer mehr Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben finden nicht mehr im traditionellen Werkstattgebäude statt. Es gibt Außenarbeitsplätze, es entstehen immer mehr Kooperationen mit öffentlichen und privaten Arbeitgebern und Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten beschäftigt sind, werden in Deutschland immer sichtbarer. Der Betrieb von Ladenlokalen und das Angebot von Dienstleistungen im Sozialraum durch Werkstätten sind inzwischen Standard.

Eine große Stärke des deutschen Werkstätten-Systems ist dabei die enge Zusammenarbeit mit den Werkstattbeschäftigten selbst. Gemeinsam mit den in jeder Werkstatt bestehenden Werkstatträten, der von Werkstattbeschäftigten aus deren Kreis gewählt wird, konnten sie ihre Angebote noch individueller zuschneiden. Durch Werkstatträte haben Werkstattbeschäftigte eine starke Stimme und mit der neuen Gesetzgebung ist nun noch besser gewährleistet, dass diese Stimme ernst genommen wird. Werkstattbeschäftigte müssen über ihren Arbeitsalltag und ihre berufliche Rehabilitation mitbestimmen können.
Werkstatträte Deutschland machen sich stark für eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe. Diese könnte zu einer größeren Bereitschaft bei Unternehmen führen, Menschen mit Behinderungen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzubieten.

Werkstattbeschäftigte und Werkstätten für behinderte Menschen setzen sich gemeinsam für den Erhalt der Werkstattleistung ein und fordern ein genaueres Hinsehen und die Anerkennung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit teils schwersten Behinderungen. Das Wunsch und Wahlrecht darf für diejenigen nicht ausgehöhlt werden, die sich bei der momentanen Arbeitsmarktsituation nicht in der Lage sehen, die Werkstatt zu verlassen. Auch sie müssen verschiedene Berufsfelder ausprobieren und die ihnen gebotenen Möglichkeiten zur beruflichen Bildung nutzen können. 

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