Das persönliche Budget

Ihre individuellen Möglichkeiten

Auf dieser Seite möchten wir Sie über das persönliche Budget im Allgemeinen und die Möglichkeiten im Rahmen des persönlichen Budgets im Speziellen bei proviel/forum e.V. informieren.

Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten Fragen beantworten und Ihnen die Möglichkeit geben, auf die für Sie notwendigen Informationen zugreifen zu können. Zunächst haben wir drei Fragen formuliert, die wir im Folgenden dann auch beantworten werden.

Rechtlich verankert ist das persönliche Budget im § 29 SGB IX-BTHG. Weitere wichtige grundlegende Regelungen finden Sie hier

Darüber hinaus finden Sie auf dieser Seite verschiedene „Links“ zu weiteren wichtigen und interessanten Informationen zum Thema „Persönliches Budget“.

Das persönliche Budget, was ist das?

Das persönliche Budget ist keine neue Leistung sondern eine neue Form der Leistungsgewährung. Das persönliche Budget kann von allen Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen werden, insofern die Voraussetzungen der Leistungsberechtigung vorliegen. An den Voraussetzungen hat sich nichts geändert. Der Mensch mit Behinderung hat nun allerdings die Wahl, ob er die Leistung wie bisher in Form der sogenannten Sachleistung erhalten möchte oder in Form des persönlichen Budgets. Das persönliche Budget selbst ist dann der Geldbetrag (In aller Regel handelt es sich um einen Geldbetrag in begründeten Fällen können aber auch Gutscheine ausgegeben werden) den behinderte Menschen als Alternative zu Sachleistungen erhalten können. Mit diesem Geldbetrag sucht sich der Mensch mit Behinderung nun einen Anbieter aus, bei dem er eine Leistung kaufen möchte und bezahlt diesen dann selbst aus seinem Budget.

Begriffserklärungen:

Sachleistung:

Eine Sachleistung ist ein Geldbetrag, den eine Einrichtung, eine Institution für eine Dienstleistung oder eine Sache von einem Leistungsträger (=Kostenträger) direkt erhält. Hierbei haben Leistungsträger und Leistungserbringer zuvor verhandelt, welche Leistungen in welcher Art und Weise, in welcher Qualität durch den Anbieter zu erbringen sind.

Leistungsberechtigung:

Die Berechtigungen von Leistungen für Menschen mit Behinderung sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Nicht alle Leistungen sind budgetfähig. Budgetfähig dagegen sind sogenannte Leistungen zur Teilhabe, wie zum Beispiel Freizeitmaßnahmen (SPZ), Maßnahmen im Bezug auf Arbeit (Werkstatt), zur persönliche Betreuung (BeWo), etc. aber auch die Anschaffung von Hilfsmitteln. Die Berechtigung für eine Leistung wird durch die Leistungsträger geprüft.

Budgetfähige Leistungen:

Ein wichtiges Merkmal für budgetfähige Leistungen ist, dass sich diese auf regelmäßig und wiederkehrende Bedarfe beziehen. Einmalige, gelegentliche und kurzfristige Bedarfe sind demnach nicht mit eingeschlossen. Das Persönliche Budget bezieht sich auf alle die Leistungen, die dem Menschen mit Behinderung die Gestaltung seines Alltages ermöglichen.

Dies sind zum einen Leistungen zur Teilhabe, also Leistungen die es Menschen mit Behinderung ermöglichen sollen am Leben in unserer Gesellschaft so gut wie möglich teilnehmen zu können. Hierzu gehören beispielsweise Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, Hilfen zu selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten.

Zum anderen sind aber auch Leistungen der Pflegekassen oder der Krankenkassen budgetfähig.

Wie kann ich das persönliche Budget nutzen, beantragen?

Grundsätzlich können alle Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung ein persönliches Budget beantragen. Die Antragsstellung kann unabhängig vom Alter und der Wohnsituation des behinderten Menschen sowie unabhängig vom Schweregrad seiner Behinderung erfolgen.

Das persönliche Budget kann bei einem Leistungsträger oder bei einer gemeinsamen Servicestelle beantragt werden. Der Leistungsträger, bei dem der Antrag eingeht wird automatisch zum sogenannten Beauftragten. Dies können zum Beispiel das Sozialamt, die Agentur für Arbeit, die Krankenkasse oder auch andre Rehaträger nach dem SGB IX-BTHG sein. Der Beauftragte hat nun die Verantwortung zur Durchführung des weiteren Verfahrens.

Der Beauftragte muss nun feststellen welche Leistungsträger für die beantragten Leistungen zuständig sind und leitet die erforderlichen Informationen unverzüglich an diese weiter.

Diese müssen nun innerhalb von zwei Wochen Stellungnahmen zu den folgenden Punkten treffen:

  • Dem Bedarf, der durch budgetfähige Leistungen gedeckt werden kann, unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts
  • Der Höhe des persönlichen Budgets als Geldleistung oder durch Gutscheine.
  • Dem Inhalt der Zielvereinbarung.
  • Einem Beratungs- und Unterstützungsbedarf.

Es findet ein sogenanntes trägerübergreifendes Bedarfsfeststellungsverfahren statt, bei dem die antragsstellende Person beteiligt wird. Der Mensch mit Behinderung darf hierbei eine Person seiner Wahl benennen, die ihn dabei begleitet und unterstützt. Das Bedarfsfeststellungsverfahren wird durch und unter Verantwortung des Beauftragten durchgeführt.

Innerhalb von einer Woche nach diesem Bedarfsfeststellungsverfahren müssen die Leistungsträger die Höhe des in ihrer Zuständigkeit liegenden Teilbudgets festlegen.

Zwischen dem Antragssteller und dem Beauftragen wird nun eine Zielvereinbarung geschlossen. Die Zielvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Antragssteller und dem Beauftragten. Sie enthält Aussagen zu der Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, der Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten Bedarfs sowie die Qualitätssicherung. Empfehlenswert sind auch Regelungen zum Beratungs- und Unterstützungsbedarf.

Der Beauftragte erstellt nun einen rechtsfähigen Bescheid (Verwaltungsakt) über den Antrag.

Was kann ich mit dem persönlichen Budget bei proviel/forum e.V. machen?

Alle Angebote von proviel und forum e.V. können auch im Rahmen des persönlichen Budgets wahrgenommen werden, hierzu zählen:

  • Berufliche Bildungsmaßnahme
  • Arbeitsplatz in der Werkstatt für psychisch behinderte Menschen
  • Unsere Inklusionsdienstleistungen
  • Betreutes Wohnen
  • Kursmodule der Bildungswerkstatt

Gerne beraten Sie unsere sozialen Dienste der Werkstatt, der Maßnahme Train2be oder des Betreuten Wohnens von forum e.V. auch persönlich. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin.

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